Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 7. November 2007 das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit“ beschlossen, das mit seiner Verkündung am 20. November 2007 in Kraft getreten ist.
Die wichtigsten Merkmale des neuen Gesetzes sind:
Der neue Titel des Gesetzes (früher: Sonderurlaubsgesetz) wird vom Landesjugendring außerordentlich begrüßt. So kommt endlich zum Ausdruck, dass es um keinen „Urlaub“ im eigentlichen Sinne geht, sondern um eine Freistellung für ein hoch wertzuschätzendes ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit. Als Kurzform werden wir künftig allerdings den Begriff „Freistellungsgesetz“ verwenden. Aus Sicht der Jugendverbände überwiegen leider die Verschlechterungen oder Einschränkungen für die Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit bzw. für die Organisationen, für die sie tätig werden, eindeutig gegenüber den Verbesserungen oder Ausweitungen. Unabhängig davon fordern wir alle Berechtigten auf, die Freistellungsmöglichkeiten offensiv zu nutzen.
Quelle: http://www.jugendarbeitsnetz.de